Steuererklärung per App – ab Juli 2026 mit nur einem Klick möglich
Ab Juli 2026 wird die Steuererklärung für viele Menschen deutlich einfacher:
Für bestimmte Steuerpflichtige soll die Abgabe künftig bequem per Smartphone über die MeinELSTER+-App möglich sein.
Die Finanzverwaltung führt dafür eine neue Funktion ein, mit der Ledige und kinderlose Arbeitnehmer:innen sowie Bezieher:innen von Alterseinkünften ihre Einkommensteuererklärung mit nur einem Klick abschicken können.
Die Registrierung ist bereits ab dem 31. März 2026 möglich.
Wie funktioniert das neue Angebot?
Die App greift auf die beim Finanzamt bereits vorhandenen Daten zurück, unter anderem:
- Lohndaten
- Rentenbezüge
- Sozialversicherungsbeiträge
Auf dieser Basis wird eine vorausgefüllte Steuererklärung für das Jahr 2025 erstellt. Nutzer:innen können die Angaben prüfen, bei Bedarf anpassen und anschließend direkt per Smartphone absenden.
Wer kann die App nutzen?
Die neue Funktion richtet sich zunächst nur an einen begrenzten Nutzerkreis.
Schrittweise sollen jedoch zusätzliche Personengruppen und weitere Funktionen hinzukommen.
Wichtig: Verantwortung bleibt beim Steuerpflichtigen
Auch wenn vieles automatisiert abläuft:
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit liegt weiterhin bei den Steuerpflichtigen. Änderungen oder Ergänzungen können und sollten vor dem Absenden vorgenommen werden.
Was die App (noch) nicht kann
Automatisierte Steuererklärungen berücksichtigen ausschließlich:
- Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen
- gesetzliche Pauschalen
Nicht automatisch erfasst werden individuelle Aufwendungen wie:
- höhere Werbungskosten
- Krankheitskosten
- Spenden
- außergewöhnliche Belastungen
- private Versicherungsbeiträge (z. B. Kranken-, Renten-, BU-Versicherung)
Wer solche Positionen nicht selbst ergänzt, riskiert, Steuervorteile zu verlieren.
Für wen lohnt sich die App-Funktion?
Ideal ist die vereinfachte Abgabe für Personen mit sehr einfachen Steuerfällen, etwa:
- Arbeitnehmer:innen ohne zusätzliche Einkünfte
- Rentner:innen ohne weitere Besonderheiten
Alle, die Versicherungsbeiträge, außergewöhnliche Belastungen oder andere individuelle Angaben machen möchten, sollten ihre Erklärung sorgfältig prüfen und fehlende Posten ergänzen.